Tim Bremke untersucht in seiner Abhandlung, ob Kommunen bei staedtebaulichen Kooperationsvorhaben sich ihren Partner frei aussuchen duerfen oder aber im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung ermitteln muessen. Er greift damit eine Frage auf, die vor allem durch die sogenannte Ahlhorn-Entscheidung des OLG Duesseldorf vom 13. Juni 2007 schlagartig virulent geworden ist und trotz nachfolgender nationaler und vor allem auch europaeischer Rechtsprechung bis heute nicht in ihren Einzelheiten verlaesslich geklaert ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl aus vergaberechtlicher als auch aus primaer- und verfassungsrechtlicher Sicht weitreichende Ausschreibungspflichten bestehen. Anschliessend wendet er die rechtlichen Vorgaben auf die einzelnen Sachverhalte und Konstellation staedtebaulicher Vorhaben an.
Wettbewerbliche Ausschreibung kommunaler Investorenprojekte