Die staedtebauliche Sanierung ist eine strukturelle Daueraufgabe, die sich in vielen Gemeinden zu einer Schwerpunktaufgabe entwickelt hat. Ihr Ziel ist die Behebung von Substanz- und Funktionsmaengeln bereits bebauter Gebiete. Die Sanierung erfordert unter anderem die Bewertung eines komplexen Sachverhalts. Der Gesetzgeber hat in den 136 ff. BauGB zahlreiche Eingriffsregelungen geschaffen. Diese Regelungen sind von Entscheidungsspielraeumen der Verwaltung gepraegt. Ziel der Arbeit ist demzufolge die Analyse und Aufloesung des Spannungsverhaeltnisses zwischen dem staedtebaulichen Sanierungsrecht als flexibles Rechtsregime, seinem spezifischen Eingriffscharakter, den behoerdlichen Letztentscheidungsspielraeumen und dem daraus folgenden Beduerfnis nach Verfahrens- und Organisationsregeln.
Das staedtebauliche Sanierungsrecht im Konflikt zwischen Individualinteressen und kommunaler Sanierungstaetigkeit