Gemeinwohl ist das Ziel der staatlichen Gemeinschaft, das diese durch Entscheidungen des Parlaments anstrebt. Die jaehrlichen Berichte der Rechnungshoefe von Bund und Laendern ueber die Haushalts- und Wirtschaftsfuehrung von Regierung und Verwaltung sind eine wesentliche Grundlage fuer die parlamentarische Kontrolle. Die Arbeit zeigt am Beispiel des Bundesrechnungshofs Moeglichkeiten fuer eine wirksamere Finanzkontrolle auf. So sollte der Bundestag den Bericht des Rechnungshofs oeffentlich eroertern und dem Praesidenten ein Anhoerungsrecht gewaehren. Dieser nimmt Aufgaben als Beauftragter der Regierung fuer die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung unter Inanspruchnahme des Rechnungshofs wahr. Das ist verfassungswidrig. Der Autor schlaegt Alternativen fuer die Wahrnehmung dieser Aufgaben vor.
Die Gemeinwohlaufgabe von Rechnungshoefen