Der Tatbestand der Erträge aus Kapitalforderungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und die Regelungen zur Besteuerung der Veräußerung bestimmter Kapitalforderungen in § 20 Abs. 2 EStG werden in dieser Arbeit unter Berücksichtigung der jüngsten historischen Entwicklung eingehend untersucht. Dabei wird auch auf die einkommensteuerrechtliche Behandlung derivativer Finanzinstrumente eingegangen.
Der Wortlaut der mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1994 neu gefaßten und erheblich erweiterten Tatbestände wirft bei der Auslegung zahlreiche Zweifelsfragen auf. So wird u.a. die Bedeutung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 2 EStG, der die zivilrechtliche Ausgestaltung für einkommensteuerrechtlich unbeachtlich erklärt, und die Ermittlung der Bemessungsgrundlage im Rahmen der Veräußerungstatbestände erläutert.