Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universit t Erlangen-N rnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der innerstaatlichen Unterschiede in den Besteuerungssystemen der L nder ergeben sich Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die Personengesellschaft als transparentes, in anderen Staaten als intransparentes Gebilde angesehen. Die hieraus resultierenden Qualifikationsprobleme bez glich des Steuersubjekts und des Steuerobjekts sind Hauptproblem bei der Besteuerung einer inl ndischen Personengesellschaft mit ausl ndischen Gesellschaftern und ausl ndischen Quellen. Zuerst wird die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG, welche in Deutschland dem Transparenzprinzip unterliegt, erl utert. Die GmbH & Co. KG ist Objekt der Eink nfteerzielung, jedoch kein Steuersubjekt. Die fehlende Steuersubjektivit t beeinflusst auch die abkommensrechtliche Behandlung der GmbH & Co.
KG. Sie ist nicht ans ssig i.S.d. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA und daher nicht abkommensberechtigt. Vielmehr ist auf eine Abkommensberechtigung des Mitunternehmers abzustellen.
Im Fall abweichender Einordnung der Personengesellschaft in den Vertragsstaaten ist nach Meinung der OECD und der herrschenden Lehre die Beurteilung der Abkommensberechtigung im Sitzstaat bindend. Bezieht ein in Deutschland ans ssiger Kommanditist, der an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt ist, Eink nfte aus einer Betriebsst tte im anderen Staat, so ist die Abkommensberechtigung im Ans ssigkeitsstaat des Kommanditisten ausschlaggebend, da dieser die Doppelbesteuerung vermeiden und die ausl ndischen Betriebsst tteneink nfte, unabh ngig von einer abweichenden steuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG im anderen Vertragsstaat, freistellen muss. Ist ein ausl ndischer Kommanditist, dessen Ans ssigkeitsstaat dem Trennungsprinzip folgt, an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt, die sowohl Eink nfte aus einer Betriebsst tte im Sitzstaat, als auch.