Besonders für die Finanzierungs- bzw. Kreditformen des Factoring und des drittfinanzierten Kaufs ist von großer Bedeutung, wie bereicherungsrechtlich vorgegangen werden soll, wenn sich die Forderungen, die im Zusammenhang mit diesen Geschäften abgetreten wurden, oder die Zessionen selbst als unwirksam erweisen. Die Arbeit erörtert die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung bei der Doppelzession und der unwirksamen Zession einer Forderung, wobei Problemen der Rechtsscheinhaftung besonderes Augenmerk geschenkt wird. Der größere Teil der Studie widmet sich der umstrittenen bereicherungsrechtlichen Lösung des Falles, daß ein Schuldner auf eine zedierte unwirksame Forderung an den Zessionar leistet. Die Frage, ob der Zessionsschuldner seine Leistungskondiktion gegen den Zedenten oder gegen den Zessionar richten kann, wird nach deutschem und österreichischem Recht behandelt.
Der Bereicherungsausgleich in Zessionslagen